Ein Verein. Ein Stadtteil. Eine Tradition. #AlteLiebe
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Alte Herren

Außerordentlichen Mitgliederversammlung

Liebe Sportfreundin, lieber Sportfreund,
zur einer außerordentlichen Mitgliederversammlung laden wir Sie herzlich ein, und zwar am
Freitag, den 12. Januar 2018 um 17:00 Uhr in unser Clubhaus.
Wir schlagen folgende Tagesordnung vor:
1. Begrüßung
2. Genehmigen des Protokolls und der Tagesordnung
3. Genehmigung der folgender Satzungsänderungen:
§1 Abs. 2 bisher: Der Verein hat seinen Sitz in Moers-Meerbeck und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Moers unter der Nr. 593 eingetragen.
Neu: … des Amtsgerichts Kleve unter VR 40594 eingetragen.
§1 Abs. 4 bisher: Der Verein ist Mitglied des nordrheinwestfälischen Sportbundes e.V.
Neu: Der Verein ist Mitglied im SSV Moers e.V., im Fußball-Verband-Niederrhein e.V. und im Behinderten- und Rehabilitationssportverband Nordrhein-Westfalen e.V.
§2 Abs. 2 bisher: Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht eigenwirtschaftliche Zwecke.
Neu: … und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§6 Abs. 2 bisher: Er ist frühestens zum Ende des dem Eintritt folgenden Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig.
Neu: Er ist zum 30.06. oder zum 31.12. unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zulässig. Dem austretenden Mitglied steht kein Anspruch auf Rückzahlung überzahlter
Beiträge zu.
§6 Abs. 3 bisher: Ein Mitglied kann durch Beschluss des Gesamtvorstands von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Beitrags im Rückstand ist. Die Streichung darf erst beschlossen werden, nachdem seit der Absendung des zweiten Mahnschreibens drei Monate verstrichen und die Beitragsschulden nicht beglichen sind. Die Streichung ist dem Mitglied mitzuteilen.
Neu: Ein Mitglied kann durch Beschluss des Gesamtvorstands von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz Mahnung mit der Zahlung des Beitrags im Rückstand ist. Die
Streichung darf erst beschlossen werden, nachdem seit der Absendung des Mahnschreibens drei Monate verstrichen und die Beitragsschulden nicht beglichen sind. Die Streichung ist dem Mitglied mitzuteilen.
§18 wird gestrichen, §19 wird zu §18.
4. Verschiedenes
Wir bitten um rege Teilnahme an dieser Versammlung.
Anträge müssen sieben Tage vor der Sitzung schriftlich eingegangen sein.
Mit sportlichem Gruß
Für den Vorstand,
Martin Borges, 1. Vorsitzender

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